Den Lohnaufwand kranker Mitarbeiter zurückholen!

Unternehmen bis 30 Arbeitnehmer müssen am U1-Umlageverfahren teilnehmen und erhalten dann bei Krankheit eines Mitarbeiters zwischen 40 und 80 Prozent des fortgezahlten Gehalts erstattet. Hier schleichen sich in der Praxis zahlreiche Fehler ein, und Gestaltungsmöglichkeiten werden nicht genutzt.

30-Mitarbeiter-Grenze beachten: Die Krankenkassen prüfen trotz Verpflichtung (§ 3 AAG) oft nicht, wie viele Arbeitnehmer man tatsächlich hat. Manche Firmen unter 30 Mitarbeitern probieren es einmal, keine Umlage zu bezahlen. Bei einer Außenprüfung wird das dann aber nachgefordert. Für die Mitarbeiter wird man dann aber kaum noch die Lohnfortzahlungserstattung nachfordern, weil man darüber gar nicht Buch geführt hat. Umgekehrt sollte man darauf achten, bei Überschreiten der 30-Mitarbeiter-Grenze keine Umlage mehr zu bezahlen.

So wird gerechnet: Mitarbeiter bis zehn Stunden pro Woche zählen 1/4, bis 20 Stunden 1/2 und bis 30 Stunden 3/4.

Erstattungsanforderung vergessen: Manche Betriebe vergessen, dass sie Anspruch haben auf Ersatz der Lohnfortzahlung. Sie auch?

Tipp: Der Anspruch gegen die Krankenkasse verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem er entstanden ist. 2018 kann man also noch Anträge für Krankheitsfälle bis zurück zum 1. Januar 2014 stellen. (§ 6 AAG)

Auch fürs Wochenende krankschreiben lassen: Wer bis Freitag krankgeschrieben wird, soll sich stattdessen lieber gleich bis Sonntag krankschreiben lassen. Das sind zwei Tage mehr Erstattung der Gehaltsfortzahlungsaufwendungen für Sie.

Minijobber mit einem Arbeitstag? Der soll sich am besten die ganze Woche krankschreiben lassen – nicht nur für den einen Tag, an dem er bei Ihnen arbeitet. Beispiel: Frau Meier (Hausfrau) hat einen 450-Euro-Minijob, wo sie immer montags acht Stunden arbeitet. Sonst arbeitet sie nichts. An einem Montag ist sie krank und lässt sich für den Montag krankschreiben. Ihr Chef bekommt ca. 15 Euro erstattet. Hätte sie sich gleich für Montag bis Sonntag krankschreiben lassen, würde er ca. 108 Euro erstattet bekommen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching