Der Brexit bedroht alle britischen Limiteds in Deutschland

Die englische Limited war seit jeher ein Fremdkörper in unserem Rechts­system. Nun droht es Firmen in dieser Rechtsform in Deutschland, dass sie mit dem Wirksamwerden des Brexit ihre Niederlassungsfreiheit in Deutschland verlieren. Dann werden diese Gesellschaften in Deutschland nicht mehr anerkannt.

Alles hängt im Moment (Stand Anfang Dezember 2018)  am britischen Unterhaus. Sollte dieses am 11. Dezember 2018 die mit der EU ausgehandelte Übergangslösung absegnen, könnten Limiteds noch bis Ende 2020 in Deutschland weiter existieren. Falls das britische Parlament jedoch nicht zustimmt, und es zu einem „harten Brexit“ kommt, werden Limiteds am 29.März 2019 ihre Anerkennung im Rest Europas verlieren. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden sie dann wohl als OHG angesehen – oder im Fall von nur einem Gesellschafter als Einzelunternehmen. Die Haftungsbegrenzung fällt in jedem Fall weg.

Daher wird das Umwandlungsgesetz jetzt angepasst: In den neuen §§ 122a ff. UmwG soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich eine Limited in eine KG umwandeln kann. Dabei könnte sich eine GmbH als Komplementär beteiligen, sodass am Ende eine GmbH & Co KG daraus wird.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching