Schon seit über 15 Jahren hat das Finanzamt Zugriffsrecht auf Ihre Buchhaltungs-Daten. Der Betriebsprüfer kann also in Windeseile Dinge herausfinden, für die er früher tagelang hätte suchen müssen.
So etwas sollte er bei Ihnen tunlichst nicht(!) finden: Mehrere Arbeitnehmer (insbesondere Minijobber), die die gleiche Bankverbindung haben. Der Betriebsprüfer wird dann vermuten, dass zum Beispiel ein regulärer Job künstlich auf mehrere Minijobs aufgespalten wurde. Auch schlecht: Ein Lieferant und ein Mitarbeiter haben die gleiche Bankverbindung. So etwas weckt (zu Recht) den Argwohn eines Prüfers.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing