Der Prüfer kann mit einem Mausklick Tricksereien aufspüren

Schon seit über 15 Jahren hat das Finanzamt Zugriffsrecht auf Ihre Buchhaltungs-Daten. Der Betriebsprüfer kann also in Windeseile Dinge herausfinden, für die er früher tagelang hätte suchen müssen.

So etwas sollte er bei Ihnen tunlichst nicht(!) finden: Mehrere Arbeit­nehmer (insbesondere Minijobber), die die gleiche Bankverbindung haben. Der Betriebsprüfer wird dann vermuten, dass zum Beispiel ein regulärer Job künstlich auf mehrere Minijobs aufgespalten wurde. Auch schlecht: Ein Lieferant und ein Mitarbeiter haben die gleiche Bankverbindung. So etwas weckt (zu Recht) den Argwohn eines Prüfers.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

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