Die Kosten für Ihren Webauftritt können Sie abschreiben

Falls Sie eine Internet-Domain von jemand anderem kaufen, können Sie diese Namensrechte nicht abschreiben (BFH, 19.10.06, III R 6/05, DStR 07, 335). Grund: Ihre Rechte an der Domain sind zeitlich unbeschränkt nutzbar.

Anders bei den Kosten für die Programmierung Ihres Internetauftritts: Diese können Sie über die Dauer der voraussichtlichen Nutzung abschreiben. Gestalten Sie Ihren Internetauftritt also z. B. alle drei Jahre völlig neu, können Sie die einmaligen Kosten über drei Jahre abschreiben.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching