Was ist ein Reihengeschäft? Bei einem solchen Geschäft gibt es mehrere Lieferungen, aber nur eine Warenbewegung. Der typische Fall ist, dass der Endkunde beim Großhändler bestellt, dieser beim Hersteller und der Hersteller direkt an den Endkunden liefert. Die Rechnung geht aber vom Hersteller an den Großhändler und vom Großhändler an den Endkunden.
Innerhalb von Deutschland ist das unproblematisch, jeder liefert mit deutscher Mehrwertsteuer, jeder hat den Vorsteuerabzug.
Tückisch wird die Sache innerhalb der EU: Hier wird unterschieden zwischen „bewegter Lieferung“ und „ruhender Lieferung“. Nur die bewegte Lieferung kann als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerbefreit sein.
Beispiel: Ein Unternehmen in Rom bestellt eine Maschine bei einem Händler in Mailand. Dieser wiederum bestellt diese Maschine beim Hersteller in München. Das Münchner Unternehmen liefert direkt an den Kunden in Rom. Die Rechnung geht aber an den Mailänder, und dieser schreibt eine Rechnung an den Römer. Wenn der Münchner den Transport veranlasst, ist seine Lieferung an den Mailänder die bewegte Lieferung und umsatzsteuerfrei. Dann ist alles gut.
Hier schnappt die Falle zu: Wenn die Firma in Mailand oder Rom den Transport veranlasst. Dann ist die Lieferung des Mailänders an den Römer die bewegte Lieferung, die Lieferung des Münchners an den Mailänder ist hingegen die ruhende Lieferung, und diese ist umsatzsteuerpflichtig mit 19 Prozent deutscher Umsatzsteuer.
Fazit: Achten Sie bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften innerhalb der Europäischen Union unbedingt darauf, dass Ihnen die „bewegte Lieferung“ zugeordnet wird. Tipp: Wenn es um größere Positionen geht, holen Sie sich im Zweifel eine verbindliche Auskunft eines für Umsatzsteuerfragen spezialisierten Steuerberaters ein.