Dienstwagen mit Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers

Manch ein Mitarbeiter möchte einen Dienstwagen haben, der eigentlich gar keinen braucht. Ein typischer Fall, wo man eine Zuzahlung des Mitarbeiters verlangt. Anderer Fall: Ein Arbeitnehmer möchte aufwendige Sonderausstattungen, die er selbst bezahlen will. Wussten Sie, dass Zuzahlungen des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel reduzieren? Allerdings funktioniert das manchmal nicht so, dass es das Finanzamt akzeptiert. Wie Sie das finanzamtssicher und in der Praxis einfach umsetzbar hinbekommen, verrate ich Ihnen in diesem Video.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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