Dienstwagen wegen Bereitschaft kein geldwerter Vorteil

Wer einen Kundendienstwagen wegen Bereitschaftsdienst nach Hause mitnehmen muss, muss das nicht versteuern. In diesem Fall ist das Auto kein geldwerter Vorteil, sondern notwendig für den Job (BMF, 04.04.18, Rz. 5).

Das betrifft zum Beispiel Kundendienstmonteure, Ärzte oder in einem aktuellen Fall den ehrenamtlichen Leiter einer Feuerwehr. (FG Köln, 29.08.18, 3 K 1205/18, Rev. BFH VI R 43/18)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting


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