Rentenversicherung: Nächstes Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 5.950 Euro auf 6.050 bzw. 5.200 Euro im Monat (West/Ost).
Krankenversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2015 bundeseinheitlich auf 54.900 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 49.500 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze ist maßgebend für die Frage, ab wieviel Jahresverdienst jemand aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden darf, während die Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze darstellt, auf deren Basis Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.
Die so genannte „Bezugsgröße“, die für viele Werte der Sozialversicherung wichtig ist, steigt auf 2.835 Euro bzw. 2.415 Euro pro Monat (West/Ost).
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München