Diese wichtigen Entscheidungen kommen 2016

Steuersparmodell „Goldfinger“: Bei diesem Trick beteiligte man sich an einer ausländischen Gesellschaft, die in einem Jahr im großen Stil Gold einkaufte und das sofort als Betriebsausgabe absetzte. Im Folgejahr wurde das Gold wieder verkauft.

Ob das anzuerkennen ist, wird 2016 geklärt werden. (BFH IV R 50/13)

Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen: Kann man schon vor der offiziellen Abnahme mit der Abschreibung beginnen, wenn die Anlage faktisch schon vorher in Betrieb genommen wurde? (BFH IV R 1/14)

Kann man Investitionsabzugsbetrag noch nachträglich bilden während einer Betriebsprüfung?
(BFH IV R 9/14)

Beteiligung eines minderjährigen Kindes am Familienunternehmen: Kann man seinem Kind auch ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eine stille Beteiligung schenken? (BFH IV R 27/13)

Kann man die Pauschalsteuer auch für teure Geschenke absetzen? Geschenke über 35 Euro netto pro Person kann man nicht absetzen. Trotzdem können diese aber beim Empfänger steuerpflichtig sein. Wenn der Schenker nun Pauschalsteuer abführt, um die Steuerpflicht beim Beschenkten zu vermeiden, kann er dann wenigstens die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe absetzen, obwohl das Geschenk selber nicht abzugsfähig ist? (BFH IV R 13/14)

Kann der Nichteigentümer-Ehegatte Schuldzinsen absetzen?
Angenommen, der Ehemann ist Grundstückseigentümer und Darlehensnehmer, kann aber die Zinsen nicht bezahlen. Seine Frau springt ein und zahlt. Kann diese dann die Zinsen absetzen, obwohl sie weder Eigentümer noch Darlehensnehmer ist? (BFH VIII R 10/14).

Tipp: So lange diese Gestaltung nicht ausdrücklich abgesegnet ist, sollte der „reiche“ Ehegatte dem armen das Geld leihen, damit dieser die Zinsen selbst zahlen und absetzen kann.

Zuzahlungen zum Firmenwagen: Wenn der Arbeitnehmer mehr zuzahlen muss als den geldwerten Vorteil laut Fahrtenbuchmethode, kann er dann den überschießenden Teil als Werbungskosten absetzen? (BFH VI R 24/14 und BFH VI R 49/14)

Sofortabzug für Disagio? Kann man auch ein zehnprozentiges Disagio bei einem Darlehen sofort absetzen? (BFH IX R 38/14)

Scheidungskosten absetzbar? Seit 2013 kann man Kosten eines Rechtsstreits (und nichts anderes ist ein Scheidungsverfahren) nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzen. Oder gilt für Scheidungskosten vielleicht doch etwas anderes, sind sie also vielleicht doch immer noch abziehbar? (BFH VI R 66/14, R 81/14 und 19/15)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching