Betriebsprüfer haben das Recht, von Ihnen bestimmte Unterlagen zu verlangen. Der Prüfer muss dann aber immer mitteilen, welche Unterlagen er konkret wünscht. Genau die sollte er bekommen – und keine anderen.
Manche Steuerpflichtigen begehen den Kardinalfehler und sagen zum Prüfer: „Bitte sehr, in diesem Schrank sind alle Ordner, die Sie benötigen könnten, bedienen Sie sich.“. Das ist natürlich ein gefundenes Fressen für den Prüfer, denn dort kann er viele Zufallsfunde machen, die man hätte vermeiden können.
Fazit: Die Unterlagen, die der Prüfer verlangt, geben Sie ihm, nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching