Disagio beim Hauskauf kann sich seit 2022 steuerlich wieder lohnen

In den Zeiten von Darlehenszinsen von einem Prozent oder sogar darunter war es nicht sinnvoll – und in der Praxis nicht einmal möglich – ein sogenanntes Disagio zu vereinbaren. Das hat sich jetzt (leider) wieder geändert.

Ein Disagio ist eine Zinsvorauszahlung in einem Einmalbetrag, die durch langfristig niedrigere Zinsen kompensiert wird. Beispiel: Herr Meier nimmt für den Kauf eines Mietshauses ein Darlehen von 1 Million auf und vereinbart ein Disagio von 5 Prozent. Das bedeutet, Meier zahlt sofort 5 Prozent = 50.000 € Zinsen voraus und hat für den Rest der Laufzeit dann deutlich niedrigere Zinsen.

Was bringt ein Disagio? Sie können das sofort als Werbungskosten absetzen. Es führt daher im ersten Jahr zu einem großen Verlust, den Sie mit anderen Einkünften – zum Beispiel Geschäftsführergehalt oder gewerblichen Gewinnen – verrechnen können. Dadurch erreichen Sie eine Steuererstattung. (BFH 8.3.2016 IXR 38/40)

5 Prozent ist die Obergrenze. Das Bundesfinanzministerium hat angewiesen, ein Disagio bis 5 Prozent nicht zu beanstanden. (BMF 20.10.2003, BStBl 2003, 546; Rz. 15) Wenn Sie mehr vereinbaren, müssten Sie darlegen, dass das immer noch „üblich“ ist, was nicht möglich sein dürfte. Unser Rat: Vereinbaren Sie daher maximal 5 Prozent.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching