Dividende steuerfrei – wie ist so etwas möglich?

Eigentlich muss eine Aktiengesellschaft bei der Ausschüttung von Dividenden 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Soli und Kirchensteuer abziehen. Manche Aktiengesellschaften (z. B. vorübergehend Deutsche Wohnen AG, Telekom AG) bezahlen die Dividende jedoch ohne Abgeltungsteuer.

Wie ist so etwas möglich? Das funktioniert dann, wenn die Dividende aus dem sogenannten „steuerlichen Einlagekonto“ bezahlt wird.

Nur wenige können sich aber endgültig darüber freuen: Nämlich Aktionäre, die die Aktie schon vor 2009 gekauft haben. In dem Fall sind Veräußerungsgewinne zeitlich unbeschränkt steuerfrei.

Alle anderen zahlen die Steuern später nach: Bei denjenigen, die die Aktien 2009 oder später gekauft haben, zieht das Finanzamt nämlich die steuerfreien Dividenden von den Anschaffungskosten ab, sodass es spätestens beim Verkauf der Aktie dann doch zu einer Nachbesteuerung kommt.

Beispiel: X kauft eine Aktie der Y-AG für 100 Euro. Diese schüttet im Lauf der Jahre 30 Euro steuerfreie Dividende aus. Nach einigen Jahren verkauft X die Aktie für 150 Euro. Die Bank behält dann Abgeltungssteuer von einem Veräußerungsgewinn von 80 Euro ein (150 minus 100 Anschaffungskosten minus 30 Euro steuerfreie Dividende ein). Letztendlich hat X also nichts von der „steuerfreien“ Dividende.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching