Drei Goodies, die einen Minijob kaputtmachen können

Minijobber können über 450 Euro hinaus steuerfreie oder pauschal versteuerte Zusatzleistungen bekommen, denn diese zählen bei der 450-Euro-Grenze nicht mit. Allerdings sind viele Goodies an Voraussetzungen geknüpft.

Liegen diese nicht vor, zählen die extra Leistungen eben doch mit und machen den Minijob kaputt. Hier drei Beispiele, bei denen die Jobber alle 450 Euro verdie­nen sollen:

Beispiel 1: Susi arbeitet an acht Tagen im Monat in ihrem 450-Euro-Minijob und bekommt zusätzlich acht Restaurantschecks im Monat zu je 6,40 Euro. Es findet eine Sozialversicherungsprüfung statt und der Prüfer stellt fest, dass Susi nicht – wie vorgeschrieben – einen Scheck je Tag einlöst, sondern die Schecks sammelt und dann acht Stück auf einmal einlöst. Minijob kaputt.

Beispiel 2: Stefan kommt mit dem Auto zu seinem Minijob und gibt zehn Kilometer als Entfernung an. Der Chef spendiert ihm 30 Cent je Tag und Kilometer als pauschal versteuerten Zuschuss. (Ja, Fahrtkostenzuschüsse für Autofahrten kosten auch 2019 noch 15 Prozent pauschale Lohnsteuer.) Der Prüfer prüft die Entfernung mit google maps nach und stellt fest, dass Stefan nur sieben Kilometer entfernt wohnt. Minijob kaputt.

Beispiel 3: Ayse bekommt 30 Euro Kindergarten-Zuschuss für ihren Sohn. Leider hat der Chef übersehen (und komischerweise hat Ayse auch nichts gesagt), dass der Junge inzwischen auf die Grundschule geht. Minijob kaputt.

Fazit: Was beim normalen Mitarbeiter „nur“ Nachzahlungen auslöst, kann beim Minijob katastrophale Folgen haben, wenn wegen nicht vorliegender Ausnahmeregelungen die 450-Euro-Grenze überschritten wird und der Minijob dann gar keiner mehr ist. Deshalb: Arbeiten Sie mit extra Leistungen sehr genau oder lassen Sie lieber gleich die Finger davon.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching