Minijobber können über 450 Euro hinaus steuerfreie oder pauschal versteuerte Zusatzleistungen bekommen, denn diese zählen bei der 450-Euro-Grenze nicht mit. Allerdings sind viele Goodies an Voraussetzungen geknüpft.
Liegen diese nicht vor, zählen die extra Leistungen eben doch mit und
machen den Minijob kaputt. Hier drei Beispiele, bei denen die Jobber
alle 450 Euro verdienen sollen:
Beispiel 1: Susi arbeitet
an acht Tagen im Monat in ihrem 450-Euro-Minijob und bekommt zusätzlich
acht Restaurantschecks im Monat zu je 6,40 Euro. Es findet eine
Sozialversicherungsprüfung statt und der Prüfer stellt fest, dass Susi
nicht – wie vorgeschrieben – einen Scheck je Tag einlöst, sondern die
Schecks sammelt und dann acht Stück auf einmal einlöst. Minijob kaputt.
Beispiel 2:
Stefan kommt mit dem Auto zu seinem Minijob und gibt zehn Kilometer als
Entfernung an. Der Chef spendiert ihm 30 Cent je Tag und Kilometer als
pauschal versteuerten Zuschuss. (Ja, Fahrtkostenzuschüsse für
Autofahrten kosten auch 2019 noch 15 Prozent pauschale Lohnsteuer.) Der
Prüfer prüft die Entfernung mit google maps nach und stellt fest, dass
Stefan nur sieben Kilometer entfernt wohnt. Minijob kaputt.
Beispiel 3:
Ayse bekommt 30 Euro Kindergarten-Zuschuss für ihren Sohn. Leider hat
der Chef übersehen (und komischerweise hat Ayse auch nichts gesagt),
dass der Junge inzwischen auf die Grundschule geht. Minijob kaputt.
Fazit: Was
beim normalen Mitarbeiter „nur“ Nachzahlungen auslöst, kann beim
Minijob katastrophale Folgen haben, wenn wegen nicht vorliegender
Ausnahmeregelungen die 450-Euro-Grenze überschritten wird und der
Minijob dann gar keiner mehr ist. Deshalb: Arbeiten Sie mit extra
Leistungen sehr genau oder lassen Sie lieber gleich die Finger davon.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau