Ein Beleg über zehn Euro kann 4,43 Euro wert sein

Bedenken Sie beim Sammeln bzw. Wegwerfen von absetzbaren Belegen, dass auch Kleinvieh Mist macht. Falls Sie dem Spitzensteuersatz unter­liegen, sparen Ihnen zehn Euro Betriebsausgaben Steuern in Höhe von 4,43 Euro (42 Prozent plus Soli).

Das heißt: Fünf Parkscheine über zwei Euro in die Buchhaltung gelegt, bringen Ihnen also 4,43 Euro ein. Oder: Sie geben zehn Euro Trinkgeld und lassen die Bedienung das quittieren: Das sind 3,10 Euro an Steuern gespart (weil man hier nur 70 Prozent absetzen kann).

Fazit: „Wer den Pfennig nicht ehrt, …!“

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching