Bedenken Sie beim Sammeln bzw. Wegwerfen von absetzbaren Belegen, dass auch Kleinvieh Mist macht. Falls Sie dem Spitzensteuersatz unterliegen, sparen Ihnen zehn Euro Betriebsausgaben Steuern in Höhe von 4,43 Euro (42 Prozent plus Soli).
Das heißt: Fünf Parkscheine über zwei Euro in die Buchhaltung gelegt, bringen Ihnen also 4,43 Euro ein. Oder: Sie geben zehn Euro Trinkgeld und lassen die Bedienung das quittieren: Das sind 3,10 Euro an Steuern gespart (weil man hier nur 70 Prozent absetzen kann).
Fazit: „Wer den Pfennig nicht ehrt, …!“
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing