Sachbezüge darf man steuerfrei maximal in Höhe von 44 Euro je Arbeitnehmer und Monat gewähren. Das sollte eigentlich allgemein bekannt sein. Dennoch übergab ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern stets mehrere 44-Euro-Gutscheine auf einmal – allerdings versehen mit der schriftlichen Anweisung, maximal einen pro Monat einzulösen.
Diese Anweisung nutzte nichts: Die 44-Euro-Grenze war im Monat der Übergabe überschritten, und die Benzingutscheine waren damit voll steuerpflichtig – nicht einmal der eine blieb steuerfrei. (Sächsisches FG, 09.01.18, 3 K 511/17)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing