Ein einziger 44-Euro-Benzingutschein im Monat ist steuerfrei

Sachbezüge darf man steuerfrei maximal in Höhe von 44 Euro je Arbeitnehmer und Monat gewähren. Das sollte eigentlich allgemein bekannt sein. Dennoch übergab ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern stets mehrere 44-Euro-Gutscheine auf einmal – allerdings versehen mit der schriftlichen Anweisung, maximal einen pro Monat einzulösen.

Diese Anweisung nutzte nichts: Die 44-Euro-Grenze war im Monat der Übergabe überschritten, und die Benzingutscheine waren damit voll steuerpflichtig – nicht einmal der eine blieb steuerfrei. (Sächsisches FG, 09.01.18, 3 K 511/17)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

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