Wenn man hohe Bankschulden hat und in einer Krise eine Einigung mit der Bank erreicht, wonach diese auf die Schulden ganz oder teilweise verzichtet, führt der Wegfall der Schulden zu einem betrieblichen Gewinn. Früher war das einmal gesetzlich steuerbefreit, diese Befreiung wurde aber abgeschafft.
Es gibt zwar eine Verwaltungsverfügung, die unter gewissen Voraussetzungen immer noch den Erlass der Steuern im Sanierungsfall erlaubt, aber dieser Erlass ist gesetzeswidrig. (BFH, 28.11.16, GrS 1/15, DStR 17, 305)
Fazit: Wer eine Sanierung in Zusammenarbeit mit seiner Bank anstrebt, sollte daran denken, dass er dann stattdessen plötzlich mit hohen Steuernachforderungen konfrontiert sein kann. Tipp: Verzichtet die Bank auf private Schulden, löst das keine Steuerzahlungen aus.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching