Ein Subunternehmer ohne Haftung ist scheinselbständig

Arbeitnehmer haften in aller Regel nicht für Fehler, die sie machen. Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Aber: Beauftragen Sie eine Firma, haftet diese sehr wohl für Fehler, die sie macht. Das ist ein wesent­liches Kriterium für die Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbständigen. Der Selbständige haftet, der Arbeitnehmer nicht.

Ein Subunternehmer, der dagegen nicht für die Fehler seines Personals haftet, ist lediglich ein Arbeitnehmerüberlasser (und benötigt eine entsprechende Genehmigung).

Wer gar als Einzelkämpfer-„Subunternehmer“ tätig wird und nicht einmal für seinen eigenen Fehler haftet, ist auch kein (Sub-)Unternehmer, sondern scheinselbständig, also sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Wenn Sie so jemanden beschäftigen, ohne ihn als Arbeitnehmer anzumelden, riskieren Sie Ärger.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching