Wenn eine private GbR eine Photovoltaikanlage baut, wird die GbR dadurch gewerblich und das gesamte Immobilienvermögen der GbR wird Betriebsvermögen. (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)
Das ist das typische Beispiel wie GbRs ins Unglück rauschen: Die Geschwister Stefan und Susi haben eine Grundstücks-GbR, die ein Haus mit 20 Wohnungen besitzt. Stefan und Susi haben private Vermietungs-Einkünfte. Die GbR baut eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Folge: Alle 20 Wohnungen werden Betriebsvermögen und die Mieteinnahmen unterliegen der Gewerbesteuer. Ausnahme: Der Umsatz aus der PV-Anlage beträgt weniger als 1,25 Prozent des Gesamtumsatzes (H 15.8 V EStH). Fazit: Eine Grundstücks-GbR sollte niemals eine Photovoltaikanlage bestellen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling