Sie brauchen für einen extra Zweck ein zweites Unternehmen? Manche kommen hier auf eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), die man schon mit einem Euro Stammkapital gründen kann.
Spart man damit wirklich? Bei der Gründung ist der Kostenvorteil minimal, er bewegt sich im Bereich von etwa 100 Euro. Und sollte Ihre UG langfristig erfolgreicher sein als Sie dachten, dann bedenken Sie, dass Sie vom Jahresüberschuss jedes Jahr 25 Prozent einer gesetzlichen Rücklage zuführen müssen. Manche glauben, damit sei Schluss, sobald das Mindest-Stammkapital für eine GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist. Dem ist aber nicht so. Schluss ist erst, wenn Sie das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöhen und die Rechtsform von einer UG in eine klassische GmbH ändern. (OLG München, 23.09.10, GmbHR 2010, 1210-1212)
Für die Kapitalerhöhung ist ein Wirtschaftsprüfer notwendig: Wenn Sie – was naheliegend ist – für die Stammkapitalerhöhung die Gewinnrücklagen verwenden, benötigen Sie eine vom Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz (§ 57f GmbHG). So ein Testat kann ein paar Tausend Euro – im Extremfall sogar über 10.000 Euro kosten. Damit ist der minimale Kostenvorteil der UG bei Weitem aufgebraucht.
Unser Rat daher: Nutzen Sie im Zweifel die gute alte GmbH, Sie müssen ja nur 12.500 Euro Stammkapital einzahlen. Macht die GmbH dann Gewinn, können Sie diesen in voller Höhe ausschütten. Sie müssen nicht etwa die Gewinne zwangsweise dazu verwenden, die fehlende Höhe des Stammkapitals zu ergänzen.
Fazit: Wählen Sie eine UG nur dann, wenn diese Gesellschaft niemals Kunden- oder Lieferantenkontakt haben und niemals nennenswerte Gewinne machen wird.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching