Betriebsveranstaltungen sind nur dann lohnsteuerfrei, wenn die Kosten je Arbeitnehmer maximal 110 Euro betragen. Fallen bei einer Betriebsveranstaltung, zum Beispiel bei Ihrer Weihnachtsfeier, Kosten je Mitarbeiter von über 110 Euro an, ist der überschießende Teil steuerpflichtig.
Ein großer Verlag hatte zu solch einer Veranstaltung auch viele externe Gäste aus Politik und Gesellschaft eingeladen, und es trat ein weltbekannter Star auf. Der 110-Euro-Kostenrahmen war bei Weitem gesprengt und um die Steuerzahlung zu vermeiden, stellte sich der Verlag auf den Standpunkt, es sei gar keine Betriebsveranstaltung, sondern eine Werbeveranstaltung gewesen. Die Mitarbeiter hätten zu allererst die Aufgabe gehabt, sich um die anwesenden Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu kümmern.
Damit hatte der Verlag allerdings keinen Erfolg, weil nur ein Fünftel der Gäste externe Teilnehmer waren.
Ergebnis: Das Finanzamt und auch das Finanzgericht werteten die teure Sause als steuerpflichtige Betriebsveranstaltung.
Fazit: Sie können also nicht eine kostspielige Weihnachtsfeier steuerfrei stellen, indem Sie ein paar Geschäftspartner einladen und das Ganze zur Werbeveranstaltung erklären. Dazu müssten die externen Gäste wohl schon mindestens die Hälfte der Teilnehmer darstellen. Eine genaue Grenze hat das Urteil allerdings nicht angegeben. (FG Baden-Württemberg, 05.05.15 6 K 115/13; Revision zugelassen)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching