Einführung der neuen GoBD verschoben

Seit fünf Jahren gibt es die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“).

Im Sommer hatte das Bundesfinanzministerium eine Neufassung auf die Homepage gestellt, die eigentlich zum 1. Januar 2020 in Kraft treten sollte. Ein interessanter Punkt in dem Entwurf war unter anderem, dass es ausreichen sollte, Rechnungen zu Archivierungszwecken mit dem Smartphone zu fotografieren. Diese Erleichterung ging aber wohl einigen zu weit. Und so ist dieser Entwurf jetzt sang- und klanglos verschwunden. Niemand weiß, warum. Auf jeden Fall heißt das, dass die alten GoBD nun fürs erste weiter gelten – auch 2020.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gauting

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching