Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Regeln, insbesondere die Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen – in Höhe von 85 oder 100 Prozent – am 17.12.2014 für verfassungswidrig erklärt. (Az: 1 BvL 21/12)
Sehen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Bis 30.6.2016 gilt aber noch das alte Recht weiter.
Eile ist also nicht angesagt. Allerdings sollten Unternehmer, bei denen bereits ein fähiger Nachfolger in den Startlöchern steht, 2015 langsam an die Umsetzung eines Nachfolgekonzepts denken.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim