Das Bundesverfassungsgericht hat das geltende Erbschaftssteuergesetz als verfassungswidrig verworfen (BVerfG, 17.12.14, 1 BvL 21/12, BStBl. II, 15, 50). Deshalb ergehen Steuerbescheide ab sofort nur noch vorläufig.
Das betrifft alle Schenkungen, die nach 2008 vollzogen wurden, und für die bisher noch kein Bescheid vorliegt (Ländererlass, 12.03.15).
Das heißt auf gut Deutsch: Wer bisher noch keinen Schenkungssteuerbescheid in Händen hält, bekommt bis auf Weiteres keine Rechtssicherheit. Das Finanzamt kann den Bescheid jederzeit ändern, falls sich der Gesetzgeber entschließt, das Gesetz womöglich rückwirkend bis zum 17. Dezember 2014 noch zu verschärfen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim