Vielleicht erinnern Sie sich: Am 17. Dezember 2014 verwarf das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Erbschaftsteuergesetz, erlaubte aber dessen Anwendung bis längstens 30. Juni 2016. Der Gesetzgeber schaffte es aber nicht, diese Frist einzuhalten. Erst am 14. Oktober 2016 wurde das neue Gesetz beschlossen. Ein Erbe hatte aber am 19. Juli 2016 einen Steuerbescheid nach altem Recht erhalten und hielt diesen für unwirksam, weil die Frist 30. Juni 2016 überschritten sei.
Das Urteil: „Pech gehabt“. Es kommt nicht auf das Datum des Bescheids an, sondern auf das Datum des Erbfalls, und der lag im Jahr 2013. (FG Hamburg, 28.04.17, 3 K 293/16, EFG 17, 1959)
Fazit: Wer in dieser kurzen Übergangsfrist zwischen Juli und Oktober 2016 einen Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid bekommen hat, braucht sich wenig Hoffnung zu machen, dass er ausgerechnet dadurch in einem „rechtsfreien (= steuerfreien) Raum“ gelandet ist.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried