Erhöhtes Kurzarbeitergeld auch ohne Kind auf der Lohnsteuerkarte

Wer mindestens einen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat, bekommt sieben Prozent mehr Kurzarbeitergeld (67 statt 60 Prozent). Aufgrund des Sozialschutzpakets II (vom Bundeskabinett am 29. April 2020 beschlossen/der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 abschließend zugestimmt) steigt das nach vier Monaten auf 77, bzw. nach sieben Monaten auf 87 Prozent.

Hinweis: Diesen erhöhten „Leistungssatz 1“ kann man auch bekommen, wenn zwar kein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, das Vorhandensein eines Kindes aber aufgrund einer entsprechenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesen wurde.

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