Erleichterungen wegen Corona bei Erbe und Schenkung

Bei Unternehmenserbschaften oder -schenkungen bekommt man bei der Steuer 85 Prozent „Verschonungsabschlag“. Der Erwerber muss die Firma mindestens fünf Jahre fortführen und darf die Gehälter maximal um 20 Prozent abbauen.

Mit verschärften Anforderungen, die dann über sieben Jahre zu beachten sind, kann man sogar 100 Prozent Rabatt beantragen. Hält man die Regeln nicht ein, fordert das Finanzamt Erbschaftsteuer nach.

Billigkeitsregelung wegen Corona: Sollte die geforderte Lohnsumme allein aufgrund von Corona unterschritten werden (Lockdown, Betriebsschließung usw.), kann man eine weitere Stundung beantragen, bzw. den Erlass einer eigentlich fälligen Erbschaftsteuernachzahlung. (Oberste Finanzbehörden der Länder, 31.12.21)

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching