Viele Buchhalter schreiben – trotz elektronischer Registrierkasse! – immer noch Kassenberichte in ein manuelles Journal ab. So etwas sind unnütze Fleißarbeiten. Eine Registrierkasse muss seit 2010 (Übergangsfrist endete Ende 2016) jeden einzelnen Umsatz zehn Jahre lang abspeichern können.
Tipp: Exportieren Sie doch einfach alle Kassendaten in Ihr Buchführungs-Programm und schreiben Sie dort die Daten (mindestens) monatlich fest. Dann haben Sie automatisch alle Daten und den korrekten Kassenbestand in Ihrer Buchhaltung und können sich manuelle Kassenberichte sparen.
Sie wissen nicht, wie der Daten-Export funktioniert? Das wäre schlecht, denn ein Finanzbeamter könnte unangekündigt bei Ihnen erscheinen und ebendiesen verlangen. Wenn Sie diese Daten aber sowieso dem Finanzamt zur Verfügung stellen müssen, dann fragen Sie doch gleich Ihren Softwarehersteller nach einer DATEV-Schnittstelle, damit Sie diese Daten für Ihre Fibu nutzen können.
Reine Portokasse? Ein extra Kassenbuch brauchen Sie (nur dann), falls Sie gar keine Registrierkasse haben, oder falls sie keine Bareinnahmen haben, sondern nur gelegentlich ein paar Barausgaben aus der Portokasse bezahlen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching