Ihre Kassenbuchführung müssen Sie eigentlich in unveränderbarer Form vornehmen. Bei einem Papier-Kassenbuch müssen Sie Kugelschreiber verwenden. Oder Sie verwenden eine elektronische Kasse, die jeden Zahlungsvorgang unveränderlich abspeichert.
Überraschendes Urteil in diesem Zusammenhang: „Die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle stellt keinen Kassenführungsmangel dar, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.“ (FG Münster, 29.04.21, 1 K 2214/17 E, Beck RS 21, 12320)
Unsere Meinung: Wir raten trotzdem von der Kassenbuchführung per Excel ab. Aber das Urteil ist ein guter Ansatzpunkt, um überkritische Betriebsprüfer bei angeblichen Mängeln der Kassenbuchführung auszubremsen.