Fällt die Steuerfreiheit von Unternehmensschenkungen?

Derzeit kann man ein Unternehmen völlig steuerfrei verschenken, wenn es der Nachfolger sieben Jahre weiterführt. Wenn man sich mit 85 Prozent Steuer­befreiung zufrieden gibt, sind sogar „nur“ fünf Jahre Fortführung ausreichend. Diese Steuerbefreiungen gelten ohne Betragsgrenze. Der Bundesfinanzhof hält das für verfassungswidrig und will diese Begünstigung am liebsten abgeschafft sehen.

Im Herbst 2014 ist mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen, und vielleicht fällt ab dann die Steuerfreiheit für Betriebsschenkungen weg. (Az: 1 BvL 21/12)

Unser Rat: Alleine wegen des möglicherweise(!) wegfallenden Steuervorteils sollten Sie jetzt keine übereilten Schenkungen vollziehen. Wenn aber eine Nachfolgelösung sowieso schon fertig ist, und ein qualifizierter Firmennachfolger bereit steht, spricht nichts gegen eine zügige Betriebsübertragung.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching