Falle bei der Unternehmensübertragung jetzt entschärft

„Verwaltungsvermögen“ (vor allem vermietete Immobilien, Forderungen und Bankguthaben) wird bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt, um Missbrauch bei der Übertragung von Unternehmensvermögen zu verhindern.

90-Prozent-Verwaltungsvermögen-Test: Bevor aber geprüft wird, ob man überhaupt irgendetwas begünstigt, vergleicht das Finanzamt den Unternehmenswert mit den Finanzmitteln. Und hier können schnell einmal mehr als 90 Prozent herauskommen. Dann scheidet der ganze Betrieb für die erbschaftsteuerliche Begünstigung aus. (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG)

Beispiel: Ein Betrieb hat Eigenkapital in Höhe von 200.000 Euro und Fremdkapital in Höhe von 800.000 Euro. Forderungen und Bankguthaben sind in Summe 200.000 Euro, anderes Produktivvermögen 800.000 Euro.

Mit gesundem Menschenverstand würde man so rechnen: Bilanzsumme eine Million Euro, davon 200.000 Euro Verwaltungsvermögen = 20 Prozent, das liegt unter den erlaubten 90 Prozent. Doch weit gefehlt!

Das Finanzamt wird so rechnen: Finanzmittel in Höhe von 200.000 Euro sind 100 Prozent vom Eigenkapital in Höhe von 200.000 Euro, somit mehr als 90 Prozent. Damit gibt es überhaupt keine Begünstigung für den gesamten Betrieb!

Erhebliche Zweifel: An dieser Regelung sind bereits verfassungsrechtliche Zweifel aufgekommen. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass man diesen ganzen Test zumindest für gewerblich tätige Kapitalgesellschaften überhaupt nicht anwenden darf (FG Münster, 24.11.21, 3 K 2174/19 Erb). Im konkreten Fall wurde die Begünstigung sogar einer GmbH gewährt, die eine sogenannte Verwaltungsvermögens-Quote von 463 Prozent (statt der maximal erlaubten 90 Prozent) hatte.

Unser Rat: Solange diese Regelung nicht endgültig durch den Bundesfinanzhof oder den Gesetzgeber gekippt ist, sollten Sie sie nach wie vor beachten (Rev. BFH unter Az. II R 49/21). Nehmen Sie am besten Widerrufs- oder Rückforderungsrechte in den Übertragungsvertrag auf, wenn eine unerwartet hohe Erbschaftsteuer anfällt.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching