Fallstricke und Sonderfälle beim Kurzarbeitergeld

Wann können Sie Kurzarbeitergeld beantragen? Im Moment (bis Ende März 2021) gilt noch eine doppelte Grenze von zehn Prozent.

Das bedeutet: mindestens zehn Prozent der Beschäftigten müssen mindestens zehn Prozent ihres Bruttogehalts verloren haben. Sofern die Kurzarbeit bei Ihnen erst ab 1. April beginnt, müssen 30 Prozent der Beschäftigten mindestens zehn Prozent ihres Bruttogehalts verloren haben.

Was ist, wenn Kurzarbeit und Krankheit zusammenfallen? Diese Frage haben wir hier besprochen.

Kurzarbeitergeld und Feiertag: An Feiertagen müssen Sie Kurzarbeitergeld zahlen, das Sie nicht von der Arbeitsagentur erstattet bekommen. Für Feiertage während der Kurzarbeit wird unterstellt, dass die Arbeit allein infolge des Feiertags ausgefallen sei (§ 2 Abs. 2 EFZG). Allerdings müssen Sie den Lohn nicht in voller Höhe fortzahlen, sondern so, als ob an diesem Tag ebenfalls Kurzarbeit angeordnet gewesen wäre. Sie zahlen also:

  1. Das „normale“ wegen Kurzarbeit reduzierte Arbeitsentgelt, so, als ob gearbeitet worden wäre (§ 2 Abs. 1 EFZG) und einen Betrag in Höhe des Kurzarbeitergelds, das Ihr Arbeitnehmer ohne den Feiertag erhalten hätte.
  2. Während das „echte“ von der Bundesanstalt für Arbeit erstattete Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, ist das von Ihnen zu zahlende Kurzarbeitergeld steuer­pflichtig. Sie tragen in der Kurzarbeitsphase Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge allein (§ 168 Abs. 1 Nr. 1a SGB VI). Das gilt auch für Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Beispiel: Arbeitnehmer X würde am Karfreitag 100 Euro brutto und 50 Euro netto verdienen. Kurzarbeitergeld-Satz = 60 Prozent (erster bis dritter Bezugs­monat, keine Kinder).

Fall A: Es ist 50 Prozent Kurzarbeit angeordnet. X erhält 50 Euro brutto normale Entgeltfortzahlung und 15 Euro Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber
(50 Euro netto mal 1/2 mal 60 Prozent).

Fall B: Es ist „Kurzarbeit null“ angeordnet. Das heißt, der Arbeitsausfall beträgt 100 Prozent, die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt. X bekommt keine normale Entgeltfortzahlung er hätte ja an einem anderen Freitag während der Kurzarbeitsphase, der kein Feiertag ist, auch nichts verdient, weil ja eben „Kurzarbeit null” angeordnet war und
30 Euro Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber (50 Euro netto mal 60 Prozent).

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezahlt werden?
 Eigentlich maximal zwölf Monate. Wenn Kurzarbeit bereits im Dezember 2020 bestand, dann längstens bis zu 24 Monate, längstens aber bis 31. Dezember 2021.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? Es beträgt 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Ab dem vierten Bezugsmonat steigt es um zehn Prozent auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat dann auf 80 Prozent.

Voraussetzung für diese Aufstockung: mindestens 50 Prozent Lohnausfall. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten sieben Prozent mehr.

Sozialabgaben: Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung müssen Sie erst einmal weiterbezahlen, aber seit März 2020 werden Ihnen auch diese Beiträge erstattet. Und zwar im ersten Halbjahr 2021 noch in Höhe von 100 Prozent und im zweiten Halbjahr 2021 in Höhe von 50 Prozent.

Hat Kurzarbeitergeld Einfluss auf die Überbrückungshilfe? Ja, es wird von der Überbrückungshilfe abgezogen.

Begründung: „Sie hatten ja insoweit gar keine Lohnkosten, der Staat hat Ihnen die ja ersetzt, Sie sollen nicht zweimal begünstigt werden.“.

Wer bekommt kein Kurzarbeitergeld? Minijobber gar nicht, und gut verdienende Arbeitnehmer für den Gehaltsteil nicht, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching