Finanzämter schreiben Inhaber ausländischer Bankkonten an

Aktuell scheint eine große Welle von Kontrollmitteilungen – vor allem aus Spanien – von den Finanzämtern ausgewertet zu werden.

Es kommen Briefe wie dieser: „Dem Finanzamt ist bekannt geworden, dass Sie 2016 (2017…) Kapitaleinkünfte aus dem Ausland bezogen haben. Prüfen Sie, ob Ihre Einkommensteuererklärung vollständig ist.“

Was sollten die Empfänger der Finanzamts-Post tun?

  1. Sind noch Kontoauszüge vorhanden, aber keine Kapitaleinkünfte? Finanzamt anrufen, Sachverhalt klären und gegebenenfalls Kontoauszüge einsenden.
  2. Man hatte tatsächlich nennenswerte Kapitaleinkünfte und hat diese in der deutschen Steuererklärung vergessen: Steuerberater aufsuchen und besprechen, was zu tun ist.
  3. Generell gilt: Nicht mehr benötigte ausländische Konten löschen, um derartige Anfragen zu vermeiden.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching