Finanzamt muss Pflichtteil auch bei Firmenerben abziehen

Wenn man erbt, kann man Schulden vom Erbe abziehen. Auch wenn übergangene Erben den Pflichtteil geltend machen und man diese auszahlen muss, kann man das abziehen.

Problem beim Firmenerbe: Dieses ist oftmals stark steuerbefreit, so dass das Finanzamt Pflichtteilsansprüche, die man erfüllen muss, meist nicht zum Abzug zulassen will.

Begründung: Das geerbte Betriebsvermögen sei steuerfrei, deswegen könne man auch den Pflichtteil nicht abziehen. Das kann aber zu einer höheren Erbschaftsteuer auf das übrige ererbte Vermögen führen, welches nicht steuerfrei ist. Inzwischen hat der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert. (BFH, 18.02.15, II R 12/14, BStBl. II 15, 501)

Unser Rat: Falls bei Ihnen das Erben eines Betriebsvermögens zusammenfällt mit Pflichtteilsansprüchen, sollten Sie das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching