Eigentlich erkennt das Finanzamt Verluste nur an, wenn man eine Prognose vorlegen kann, wonach man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (i. d. R. 20 Jahre) in die schwarzen Zahlen kommt.
Das wird bei Photovoltaikanlage immer schwieriger, seit die Einspeisevergütungen so stark gesunken sind. Hat man dann die Anlage auch noch fremdfinanziert, kommt man selbst innerhalb von 20 Jahren kaum in die schwarzen Zahlen. So erging es auch einem privaten Anlagebetreiber, der in seiner Steuererklärung im ersten Jahr der Photovoltaikanlage einen Verlust in Höhe von knapp 10.000 Euro erklärte. Das Finanzamt erkannte das nicht an, weil nicht abzusehen sei, dass er in den nächsten 20 Jahre irgendwann in die Gewinnzone komme.
Erstaunliches Urteil des Finanzgerichts: Selbst wenn die so genannte „Totalgewinnprognose“ über die nächsten 20 Jahre negativ ist, können die Verluste trotzdem anzuerkennen sein. (FG Baden-Württemberg, 09.02.17,
I K 841/15, rkr)
Die Gründe: Eine private Veranlassung für den Betrieb der Anlage gab es nicht. Der Mann hatte sich durch Reinigung und Neuverkabelung der Solarmodule sowie Gespräche mit der Bank wegen einer Zinssenkung bemüht, den Überschuss zu steigern.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing