Fitnessstudio bei Übergabe einer Jahreskarte steuerfrei?

Arbeitnehmer können pro Monat Sachbezüge im Wert von 44 Euro steuerfrei bekommen. Viele Arbeitgeber nutzen hier den Benzingutschein, aber natürlich kann man auch andere Zuwendungen spendieren – so lange sie in Summe maximal 44 Euro wert sind. (Handynutzung bleibt außen vor, genauso wie Geburtstagsgeschenke.)

Wie sieht das aus bei einer Jahreskarte fürs Fitnessstudio? Ein Firmenchef gab seinen Mitarbeitern eine Jahreskarte fürs Fitnessstudio im Wert von 450 Euro. Das Finanzamt sah damit die 44-Euro-Grenze im Monat der Übergabe überschritten. Ein Finanzgericht meinte aber, man müsse den Wert des Jahresgutscheins durch zwölf dividieren, und damit wäre die 44-Euro-Grenze für jeden Kalendermonat unterschritten und der Fitnessstudio­besuch eben doch steuerfrei. (FG Niedersachsen, 13.03.18, 14 K 204/16, Beck RS 18, 5555)

Beachten Sie: Dieses Urteil ist noch nicht endgültig. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt das Fitnessstudio monatlich abbuchen, auch wenn es dadurch ein bisschen teurer wird – Hauptsache, im Monat nicht über 44 Euro.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching