Ihre 2022er GmbH-Bilanz müssten Sie eigentlich bis 31.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht haben. Das Gleiche gilt für alle andere haftungsbeschränkten Rechtsformen (z.B. GmbH & Co. KG, AG).
Theoretisch bleibt es bei der Frist, aber das Bundesamts für Justiz hat auf Wunsch der Bundessteuerberaterkammer zugesichert, dass vor dem 2. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet wird, die ihre 2022er Bilanz bis dahin noch nicht hochgeladen haben.
Weitere Infos: Bundesamt für Justiz