Frist zur Kassenumstellung (TSE-Chip) noch einmal verschoben

Bereits zum 1. Januar 2020 sollte jede elektronische Registrierkasse einen sogenannten TSE-Chip haben. Doch da das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) 2019 mit der Definition des technischen TSE-Standards lange getrödelt hatte, wurde die Frist zur Umstellung noch einmal verlängert bis zum 30. September 2020.

Und dann kam Corona: Viele Branchen – ganz besonders die Gastronomie – hat das Virus schwer getroffen. Da die Unternehmer im Moment wirklich andere Sorgen haben, wurde der Termin für die zwangsweise Umrüstung der Kassen auf TSE-Chip nun von 15 Bundesländern (Stand 18. August) noch einmal verschoben bis Ende März 2021.

Die Liste der Bundesländer und welche Voraussetzungen diese im Einzelnen fordern, finden Sie hier:

https://gastgewerbe-magazin.de/fuenf-bundeslaender-gewaehren-aufschub-bei-umstellung-der-kassensysteme-31329

In Bayern wird die Verschiebung z. B. nur gewährt, wenn die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienst­leister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt wird oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Auf dem Termin 30. September 2020 beharrt derzeit (noch) Bremen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching