Für einen Ferrari gibt es keinen vollen Vorsteuerabzug

Die Eltern eines Ferrari-Fans waren Zahnärzte und gleichzeitig Gesellschafter einer Zahnlabor-GmbH. Geschäftsführer dieser GmbH war der Sohn des Zahnarztehepaares. Auf dessen Wunsch hin kaufte die GmbH einen Ferrari als Geschäftsführerfahrzeug.

Laut Fahrtenbuch verwendete der Geschäftsführer den Ferrari vor allem für Fahrten zum Steuerberater, zu den Banken und zu Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem fuhr er gelegentlich Autorennen. Dort, so gab er gegenüber dem Finanzamt an, habe er versucht, Kunden für sein Zahnlabor zu akquirieren. Diese Argumente überzeugten das Finanzgericht Baden-Württemberg jedoch nicht. Es stutzte den Vorsteuer­abzug auf ein „angemessenes“ Niveau herab.

Unser Kommentar: In Deutschland geht es den Freunden teurer Autos dennoch steuerlich im Vergleich zum Ausland noch relativ gut. Vor allem Fahrzeuge deutscher Nobelmarken bekommt man beim Finanzamt ganz gut durch – zumindest besser als italienische Supersportwagen.

Und: Einen gewissen Zusammenhang zwischen Repräsentationsaufwand und dessen Auswirkung auf die Kundengewinnung sollte man schon darlegen können. Schlecht war für den ferrarifahrenden Sohnemann freilich auch, dass trotz der angeblichen Akquisetätigkeit auf der Rennstrecke die elter­liche Zahnarztpraxis der einzige Kunde des Zahnlabors geblieben war. (FG Baden-Württemberg, 06.06.16, 1 K 3386/15)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching