Gassigehen gilt als haushaltsnahe Dienstleistung

Wer Dienstleistungen in seinem Privathaushalt in Anspruch nimmt, kann dafür eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten bekommen (§ 35a EStG). Wie ist das, wenn man jemanden gegen Bezahlung den Hund Gassiführen lässt?

Das Finanzamt lehnte den Steuerabzug ab, da diese Leistung nicht „im Haushalt“ ausgeführt werde. Das Finanzgericht ließ allerdings einen räumlichen Zusammenhang des Hund-Ausführens zum Haushalt ausreichen und erlaubte daher die Steuerermäßigung für den Hunde-Gassigeh-Service (FG Hessen, 01.02.17, 12 K 902/16). Das letzte Wort muss jetzt der Bundesfinanzhof sprechen (Revision anh. unter BFH VI B 25/ 17).

Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Fest,
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

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