Im Frühjahr meldete die Presse, dass der Steuerbonus für Gebäudeisolierung gescheitert sei. Gemeint ist dabei aber „nur“ ein Steuerbonus für die Sanierung des selbstgenutzten Eigenheims. Die Wärmedämmung vermieteter Gebäude ist nach wie vor als „Erhaltungsaufwand“ sofort absetzbar.
Eine Ausnahme gilt nur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf: Wird das Gebäude hier für mehr als 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten renoviert, kann man den Aufwand nicht mehr sofort absetzen.
Fazit: Bei vermieteten Immobilien sind Kosten der Gebäudeisolierung sofort abzugsfähig – bei selbstgenutzten nicht (Ausnahme nur für Denkmalschutzobjekte o. ä.).
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld