Professorentitel sind prestigeträchtig. Ein Zahnarzt wollte sich mit einem solchen Titel schmücken und bezahlte an eine ungarische Universität 47.600 Euro, die ihn daraufhin zum Professor ernannte. Diese Zahlung wollte er als Betriebsausgabe absetzen, weil er durch den Titel mehr Patienten bekommen könnte – so argumentierte er.
Die Richter machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung: Keine Betriebsausgabe, nicht absetzbar, reines Prestigeprojekt des Zahnarztes.
Anders könnte die Sache aussehen, wenn man sich einen Doktortitel ehrlich erwirbt auf dem Gebiet, auf dem man beruflich tätig ist. (FG Münster, 13.10.17, 4K 1891/14 F, EFG 17, 1949)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching