Geschenke an Mitarbeiter

Geschenke an Mitarbeiter können Sie stets in unbegrenzter Höhe abziehen. Eine Begrenzung wie bei Geschäftspartnern gibt es hier nicht. Aber Vorsicht! In vielen Fällen kosten Geschenke Lohnsteuer und Sozialversicherung. Doch es gibt einige Ausnahmen. Wie Sie diese in Ihrem Betrieb clever nutzen erfahren Sie in diesem Video.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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