Durch eine Änderung in den Lohnsteuerrichtlinien können Sie Mitarbeitern ab 2015 steuerfrei Geschenke bis zum Wert von 60 Euro brutto (statt bisher 40 Euro) zu einem persönlichen Anlass machen (R 19.6 LStR 2015).
Persönliche Anlässe sind zum Beispiel: Geburtstag, Hochzeit, Verlobung, Geburt eines Kindes usw. Kein persönlicher Anlass: Zum Beispiel Weihnachten oder das Firmenjubiläum. Weihnachten betrifft alle und ein Firmenjubiläum den ganzen Betrieb. Hier greift die Befreiung nicht.
Das gilt auch für Kunden: Aufgrund einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt gilt die Steuerfreiheit auch für Geschenke an Kunden – nun ab 2015 automatisch auch in Höhe von 60 Euro brutto. Aber auch hier nur bei einem persönlichen Anlass des Kunden. (Az S 2297B-A-1ST-222, 03.04.14)
Betriebsausgabenabzug: Abzugsfähig sind Kundengeschenke nach wie vor nur bis 35 Euro netto! Mitarbeitergeschenke sind hingegen ohne Obergrenze als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering