Folgende Idee könnte jemand bekommen, der an einer Immobiliengemeinschaft (Grundstücks-GbR/Erbengemeinschaft o. ä.) beteiligt ist: Man gibt dieser Gemeinschaft ein Darlehen.
Die GbR setzt das zum vollen Steuersatz bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab und der Gesellschafter hat Einkünfte aus Kapitalvermögen mit nur 25 Prozent Steuersatz.
Das klappt aber nicht: Solche Darlehen eines Gesellschafters an seine eigene GbR werden bei Vermietungseinkünften nicht anerkannt. (FG München, 18.03.21, 10 K 2756/19)