Gesundheitsförderung wird seit 1. Januar stärker gefördert: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes für deren Gesundheit tun (Raucherentwöhnung, Rückentraining, usw.), können Sie dafür nun 600 Euro im Jahr steuerfrei (statt bisher 500 Euro) pro Kopf ausgeben.
Achtung: Solche Angebote werden nur gefördert, wenn sie zertifiziert sind. Sie können also nicht einfach so den Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio oder einen Sportverein bezahlen. Verlangen Sie von einem Anbieter stets das Zertifikat nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 Abs. 5 SGB V. Was wird überhaupt gefördert?
Details finden Sie bei google unter den Stichworten „GKV Leitfaden Prävention“.