Gewinn in 2019 und Verlust in 2020?

Wenn Sie letztes Jahr einen Gewinn erzielt haben und dieses Jahr einen Verlust machen, sollten Sie sich Anfang 2021 so schnell wie möglich die 2019er-Steuer zurückholen!

Der Verlustvrückrag auf 2019 wurde erweitert von einer Million auf fünf Millionen Euro. Diese Beträge gelten für GmbHs und für die private Einkommensteuer von Alleinstehenden. Verheiratete haben sogar zehn Millionen Euro Rücktragsvolumen. Bei der Gewerbesteuer gibt es leider keinen Verlustrücktrag, nur bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.

Übrigens: Es gibt einen pauschalen Verlustrücktrag, den Sie noch vor Ende 2020 beantragen können. Dessen Effekt ist jedoch begrenzt, falls Sie dieses Jahr wirklich schlimme Verluste eingefahren haben. In diesem Fall warten Sie lieber bis Ihre Steuererklärung 2020 fertig ist.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching