Gilt bei Bewirtungen immer noch die 150-Euro-Grenze?

Der Gesetzgeber hat die Kleinbetragsgrenze, bis zu der man keine adressierte Rechnung braucht, 2017 auf 250 Euro angehoben. Die Bewirtungsrechnungen hat er vergessen. Dort gilt immer noch die 150-Euro-Grenze.

Das heißt: Bewirten Sie Geschäftspartner und kostet das mehr als 150 Euro brutto, muss das Restaurant die Rechnung an Sie adressieren. Im Büro die Adresse schnell einmal selber zu ergänzen, das ist nicht erlaubt. Wenn Sie keine adressierte Rechnung haben, bekommen Sie zwar den Vorsteuerabzug, aber keinen Betriebsausgabenabzug.

Anmerkung: Es gibt zwar eine „amtliche“ Fußnote zu den Einkommensteuerrichtlinien (R 4.10 Absatz 8 EStR), die da­rauf hindeuten könnte, dass die Finanzverwaltung inzwischen die Grenze auch bei 250 Euro sieht. Im offiziellen Text stehen die 150 Euro aber noch immer. Wer kein Risiko eingehen will, lässt sich die Rechnung adressieren.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching