2019 hat die EU eine Digitalisierungsrichtlinie erlassen, die nun in deutsches Recht umgesetzt wurde („Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie” (DiRUG), BGBl. 21 I, 3338).
Bis spätestens 1. August 2022 muss Deutschland sie vollständig umsetzen.
Online-Gründung einer GmbH: Die Gründung soll allerdings nicht einfach per Mausklick erfolgen, sondern es wird die Möglichkeit geschaffen, eine Gesellschaft per Videokonferenz mit dem Notar zu gründen. Es sollen auch qualifizierte elektronische Signaturen mittels Videokommunikation durch Notare beglaubigt werden können.
Amtsblätter nicht mehr notwendig: In Zukunft soll es nicht mehr auf die Offenlegung von Urkunden in irgendwelchen Amtsblättern oder Portalen ankommen, sondern es genügt, wenn sie online zum Abruf bereitgestellt werden, sofern eine offizielle Bekanntmachung erforderlich ist. Die Richtlinie fordert die kostenlose Zugänglichmachung von Registerinformationen, sodass ab 2022 auch der Abruf von Daten aus dem Handelsregister kostenlos sein soll. Das soll auch für das Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister gelten. Bezahlen müssen die Bereitstellung die Unternehmen, die dort Daten einstellen.
Grenzüberschreitender Informationsaustausch über „disqualifizierte Geschäftsführer“: Wer wegen Insolvenzstraftaten o. ä. nicht Geschäftsführer sein darf, wird elektronisch EU-weit gesperrt. Die Ausweichlösung, sich dann eben in Spanien, Malta oder sonstwo zum Geschäftsführer bestellen zu lassen, würde dann nicht mehr funktionieren.