Gourmet-Koch im Betrieb in voller Höhe absetzen

Falls Sie gerne gut essen und daran auch Ihre Mitarbeiter teilhaben lassen wollen, dann können Sie sich überlegen, einen Koch in Ihrem Betrieb zu beschäftigen, der jeden Mittag frisch kocht.

Der kann die erlesensten Zutaten (inklusive Wein und Getränken) einkaufen, und trotzdem versteuert jeder Mitarbeiter bloß den Sachbezugswert von 3,17 Euro pro Tag – selbst wenn das Essen inklusive Getränken pro Kopf 50 Euro kosten würde. Sie können als Koch natürlich auch einen Familienangehörigen beschäftigen, aber der Lohn muss angemessen sein.

Könnte man theoretisch die Mitarbeiter auch jeden Tag ins Restaurant einladen? Das kann man schon machen und sogar zu 100 Prozent absetzen. Allerdings ist das Essen dann in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und nicht bloß mit 3,17 Euro anzusetzen. Nur im(!) Betrieb gilt die Sonderregelung mit pauschal 3,17 Euro.

Übrigens: Wenn Sie Ihre Leute nicht einmal diese 3,17 Euro zahlen lassen wollen, können Sie das auch mit 25 Prozent pauschal versteuern.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching