Ein Millionär unternahm mit seiner Freundin eine fünfmonatige Weltreise in einer Suite eines Luxus-Kreuzfahrtschiffs (Penthouse Grand Suite mit Butlerservice). Die Kosten hierfür beliefen sich insgesamt auf ca. 500.000 Euro.
Erstaunlich: Noch während der Reise schickte der Millionär eine E-Mail an sein Finanzamt und erbat eine schenkungssteuerliche Einschätzung. Das Finanzamt ließ sich nicht lange bitten und wollte sofort Schenkungssteuer kassieren, denn eine Lebensgefährtin habe nur 20.000 Euro Freibetrag (im Gegensatz zu 500.000 Euro bei der Ehefrau). Das akzeptierte der Mann nicht und ging vors Finanzgericht.
Vor Gericht hatte der Millionär Glück: Das Gericht schmetterte die Steuerforderung des Finanzamts ab.
Begründung des Gerichts: Die Mitnahme der Dame sei eine reine Gefälligkeit und außerdem ja mit der Pflicht verbunden gewesen, den Millionär zu begleiten. (Ob das für sie immer so angenehm war, entzieht sich unserer Kenntnis.) Ihr bleibe auch kein werthaltiger Vorteil – mit dem Ende der Reise sei der Vorteil verbraucht.
Ergebnis: Keine Schenkungssteuer. (FG Hamburg, 12.06.18, 3 K 77/17, Rev. zugel.)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München